Neue Energieeinsparverordnung beschlossen: Entlastung für Mittelstand weiter nicht in Sicht

Datum des Artikels 24.08.2022

Heute brachte das Bundeskabinett die Energieeinsparverordnung auf den Weg, die zahlreiche Beschränkungen für Gewerbetreibende umfasst: Demnach wird dem Einzelhandel ab dem 1. September unter anderem vorgeschrieben, Türen und Fenster nicht dauerhaft offenstehen zu lassen. Schaufenster dürfen von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens nicht beleuchtet werden.

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion lehnt derartige staatliche, willkürliche Eingriffe in den täglichen Geschäftsbetrieb ab. Die MIT-Bundesvorsitzende Gitta Connemann erklärt: „Natürlich ist Energieeinsparung ein Gebot der Stunde: Aber dies muss mit Vernunft, mit Augenmaß und auf der Grundlage von Fakten erfolgen. Diese Grundlage fehlt hier. Bei der Ampel scheint inzwischen die Panik zu regieren. Und die Unkenntnis der Realität vor Ort. Wenn die Ampel mit Händlern und anderen Betrieben sprechen würde, würde sie hören: ‚Wir sparen schon, wo wir können. Haltet Ihr uns für unfähig? Wir brauchen keine Vorgaben des Staates, sondern Entlastungen und Planungssicherheit.‘“

Noch immer leidet der Großteil des Einzelhandels unter den Spätfolgen der Pandemie. Die explodierenden Energiekosten und die Inflation insgesamt werden zur Existenzbedrohung für zahlreiche Mittelständler. Gitta Connemann: „Die Umsätze im stationären Einzelhandel liegen noch immer unter dem Vorkrisenniveau. Der Konsumklimaindex fällt. Die Kunden halten ihr Geld zusammen, weil sie Angst vor den Energierechnungen haben. Rücklagen sind aufgebraucht. Doch der Ampel fällt nichts Besseres ein, als in den täglichen Geschäftsbetrieb einzugreifen. Das nennt sich Staatswirtschaft.“

Zur umgehenden Entlastung des Mittelstands fordert die MIT eine sofortige Abschaffung der Gasumlage. Und eine Senkung bei Energiesteuern auf Erdgas, Strom, Heizöl und Flüssiggas. Allein bei Strom sind die Belastungen in Deutschland durch die Stromsteuer für Unternehmen 40-mal so hoch wie diese laut der EU-Vorgabe sein müssten, bei privaten Haushalten 20-mal so hoch. MIT-Chefin Connemann: „Wenn die Ampel nicht schnellstmöglich die Energiesteuern senkt, schickt sie unsere Unternehmen in die Dauer-Krise.“

Zudem unterstreicht die MIT-Vorsitzende erneut die Dringlichkeit der Anpassung des Einkommenssteuertarifs: „Viele Mittelständler sind Einzelunternehmen oder Personengesellschaften, die durch die Bekämpfung der kalten Progression unmittelbar und unbürokratisch entlastet werden würden. Die Anpassung des Steuertarifs an die hohe Inflation muss rückwirkend zum 1.1.2022 geschehen und nicht erst im nächsten Jahr, damit die Bürger und Betriebe jetzt sofort entlastet werden. Es kann nicht sein, dass man sich beim Belasten wieder schnell einig ist und das Entlasten erneut auf der Strecke bleibt.“

Die MIT-Bundesvorsitzende zieht ein bitteres Fazit: „Die heute von der Ampel beschlossenen Maßnahmen sind allenfalls Symbolpolitik. Doch jetzt geht es um die Sicherung unserer Energieversorgung. Das schaffen wir nur mit dem Weiterbetrieb der Atomkraftwerke in Deutschland, mit der Aussetzung der Maximalproduktion bei Biogas, durch den beschleunigten Bau von Photovoltaik- und Windenergieanlagen uvm. Im Klein-Klein ist die Ampel groß. Die Ampel sollte ihre Energie besser in eine gesicherte und bezahlbare Energieversorgung investieren.“