MIT erreicht deutliche Erleichterungen beim Datenschutz

Datum des Artikels 28.06.2019
Pressemeldung

Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) begrüßt die Einigung in der Großen Koalition auf eine mittelstandsfreundlichere Datenschutzregulierung. MIT-Bundesvorsitzender Carsten Linnemann: „Es ist ein großer Erfolg, dass wir rund 90 Prozent unserer Unternehmen und fast alle Vereine von der Pflicht befreien, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.“

Die Union konnte durchsetzen, dass die schon lange vor der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bestehende deutsche Sonderpflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten für viele Mittelständler und Vereine nun abgeschafft wird. Künftig muss ein Unternehmen oder Verein erst dann einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn mindestens 20 Personen in der Organisation ständig mit automatisierter Verarbeitung von Personendaten beschäftigt sind. Bislang lag die Grenze bei 10 Personen. Linnemann: „Es war nicht einzusehen, dass eine mittelgroße Bäckerei oder ein Bekleidungsgeschäft, bei dem ein Dutzend Mitarbeiter Kundendaten eingeben, einen teuren Datenschutzbeauftragten engagieren müssen. Eine solche Vorschrift gibt es in der EU nur in Deutschland.“

Trotz dieses Erfolges gebe es weitere Punkte, bei denen die DSGVO mittelstands- und ehrenamtsfreundlicher werden müsse, so Linnemann. Dies habe die MIT auf dem CDU-Bundesparteitag und im Europawahlprogramm durchgesetzt. Linnemann: „Wir erwarten, dass die neue EU-Kommission und das Europaparlament die DSGVO an den Stellen nachbessern, an denen sie zu bürokratisch und unpraktikabel ist.“